Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber organisiert und meist durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Sie ergänzt die gesetzliche Rente um eine weitere Säule und gilt als wichtiger Baustein der Alterssicherung.
Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind versicherungsförmige Wege, bei denen ein externer Versorgungsträger die Rente auszahlt. Direktzusage und Unterstützungskasse sind interne Versorgungszusagen – hier zahlt der Arbeitgeber oder eine ihm nahestehende Einrichtung direkt.
Steuer- und sozialabgabenfrei sind die Beiträge in der Ansparphase – innerhalb gesetzlich festgelegter Höchstbeträge. In der Auszahlungsphase wird die bAV-Rente nachgelagert besteuert. Seit 2019 gilt zudem für Neuverträge ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung; für Altverträge seit 2022.
Voraussetzungen
Um eine betriebliche Altersvorsorge nutzen zu können, gelten folgende Rahmenbedingungen:
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Anspruch auf Entgeltumwandlung: Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch (§ 1a BetrAVG).
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Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg: Sie können bAV nur in der vom Arbeitgeber angebotenen Form wählen.
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Tarifverträge gehen vor: Branchenregelungen können Modifikationen oder ergänzende Pflichten vorsehen.
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Arbeitgeberzuschuss: Bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % Pflichtzuschuss (alle Verträge ab 2022, Neuverträge bereits ab 2019).
Höhe der Rente
Wie hoch Ihre spätere bAV-Rente ausfällt, hängt vom Durchführungsweg, der Beitragshöhe, der Laufzeit und der Verzinsung ab. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es keine einheitliche Berechnungsformel.
bAV-Höhe = eingezahlte Beiträge + Arbeitgeberzuschuss + Verzinsung – Kosten
Steuerfreier Höchstbeitrag (§ 3 Nr. 63 EStG): 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West pro Jahr.
Sozialabgabenfrei: Davon zusätzlich 4 % sozialabgabenfrei.
Arbeitgeberzuschuss: Mindestens 15 % der umgewandelten Entgelte fließen on top in den Vertrag.
Auszahlung: Lebenslange Rente, Kapitalauszahlung oder Mischvariante – abhängig vom Vertrag.
Beispielrechnung
Frau Lehmann wandelt 200 € monatlich um. Der Arbeitgeber zuschießt 15 % = 30 € extra. Insgesamt fließen 230 € pro Monat in die bAV. Bei einer angenommenen Verzinsung von 2 % p.a. über 25 Jahre ergibt sich ein Kapital von rund 89.000 €, das in eine lebenslange Rente von ca. 300–350 € pro Monat umgewandelt wird.
Antragstellung
Die bAV wird nicht bei der DRV beantragt, sondern direkt mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart – meist über eine sogenannte Entgeltumwandlungsvereinbarung.
Informieren
Welchen Durchführungsweg bietet Ihr Arbeitgeber an? Lassen Sie sich Konditionen und Anbieter erläutern.
Vereinbarung treffen
Sie schließen mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über die Entgeltumwandlung.
Versicherer / Versorgungsträger
Der gewählte Anbieter führt den Vertrag und legt jährlich Stand und Prognose dar.
Notwendige Unterlagen
- Arbeitsvertrag
- Aktuelle Verdienstabrechnungen
- Personalausweis
- Sozialversicherungsnummer
- Bankverbindung (bei späterer Auszahlung)
- ggf. Vertragsunterlagen bei Arbeitgeberwechsel
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Wichtig zu wissen
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15 % Arbeitgeberzuschuss. Pflicht seit 2019/2022 – ohne diesen lohnt sich Entgeltumwandlung oft nicht.
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Krankenversicherungsbeiträge im Alter. Mit Freibetrag, aber dennoch ein Rendite-Killer.
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Sozialabgaben-Falle. Geringere Beiträge heute bedeuten oft geringere gesetzliche Rente später.
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Portabilität sichern. Bei Arbeitgeberwechsel den Vertrag möglichst übertragen.
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Beratung vor Abschluss. Konditionen und Kosten variieren erheblich – Vergleich lohnt sich.