Basisrente mit Steuervorteilen

Rürup-Rente (Basisrente)

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine private Altersvorsorge mit hohen Steuervorteilen. Sie wurde 2005 als Alternative zur Riester-Rente eingeführt und richtet sich besonders an Selbstständige und Gutverdiener.

Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine private Altersvorsorgeform nach § 10 EStG. Im Unterschied zur Riester-Rente erhalten Sie keine direkten Zulagen, dafür sind die Beiträge in hohem Maße steuerlich absetzbar – seit 2023 vollständig bis zum jährlichen Höchstbetrag.

Die Rürup-Rente ist als private Ergänzung zur gesetzlichen Rente konzipiert. Daher gelten strenge Regeln: Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Leibrente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss ab 2012). Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Die Basisrente ist nicht beleihbar, nicht übertragbar und in der Ansparphase nicht pfändbar. Sie ist außerdem ohne Zusatzvereinbarungen nicht vererbbar – bei Tod vor Rentenbeginn ist das angesparte Kapital normalerweise verloren. Über Zusatzbausteine wie Hinterbliebenenrente oder Beitragsrückgewähr lässt sich dieses Risiko abfedern.

Voraussetzungen

Damit die Rürup-Rente die volle steuerliche Wirkung entfaltet, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Wohnsitz in Deutschland oder EWR – steuerliche Geltendmachung ist nur dann möglich.
  • Zertifizierter Rürup-Vertrag nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.
  • Beiträge in der Ansparphase – mindestens als steuerlich angedachte Einlage; einmalige Sonderzahlungen sind möglich.
  • Steuerpflichtige Einkünfte – nur dann wirken sich die Sonderausgaben tatsächlich aus.

Höhe der Rente

Die Förderung der Rürup-Rente erfolgt ausschließlich über die Steuer: Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Die spätere Rente wird im Gegenzug nachgelagert besteuert.

Steuerersparnis = absetzbare Beiträge × persönlicher Grenzsteuersatz

Voller Sonderausgabenabzug: Seit 2023 sind 100 % der Beiträge bis zum Höchstbetrag absetzbar.

Höchstbetrag 2026: rund 29.344 € pro Person, Verdoppelung bei zusammenveranlagten Ehepaaren (Werte gerundet, jährliche Anpassung).

Nachgelagerte Besteuerung: Die spätere Rente ist steuerpflichtig – mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand.

Hoher Hebel bei Spitzenverdienern: Wer im aktiven Berufsleben einen hohen Grenzsteuersatz hat, profitiert besonders von der Absetzbarkeit.

Beispielrechnung

Selbstständiger Herr Wagner zahlt 10.000 € jährlich in einen Rürup-Vertrag ein. Persönlicher Grenzsteuersatz: 42 %. Steuerersparnis: 10.000 € × 0,42 = 4.200 € pro Jahr. Effektive Sparrate netto: 5.800 €. Damit baut er eine substanzielle Altersversorgung auf, die im Ruhestand mit voraussichtlich niedrigerem Steuersatz ausgezahlt wird.

Antragstellung

Den Rürup-Vertrag schließen Sie direkt bei einem zertifizierten Anbieter ab. Die steuerliche Geltendmachung erfolgt anschließend über Ihre Einkommensteuererklärung.

1

Anbieter und Tarif wählen

Klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Versicherung oder fondsbasierter Tarif – Vergleich lohnt.

2

Vertrag abschließen

Klären Sie Zusatzbausteine wie Hinterbliebenenschutz oder Beitragsrückgewähr.

3

Steuererklärung

Tragen Sie die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand ein – das Finanzamt prüft automatisch die Absetzbarkeit.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Letzter Einkommensteuerbescheid
  • Bankverbindung
  • Bei Selbstständigen: Einkommensnachweise
  • Vertragsbescheinigung des Anbieters für die Steuererklärung

Häufige Fragen zur Rürup-Rente

Vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz – sie profitieren am stärksten vom Sonderausgabenabzug. Auch Arbeitnehmer mit Spitzeneinkommen können Rürup als Ergänzung zur gesetzlichen Rente sinnvoll nutzen.
Riester bietet direkte Zulagen und ist für Familien attraktiv – Rürup setzt vollständig auf den Steuerabzug und ist daher für Besserverdiener interessanter. Bei Riester sind 30 % Kapitalauszahlung möglich, bei Rürup nicht. Riester ist vererbbar in begrenztem Rahmen, Rürup nur mit Zusatzbaustein.
Ohne Zusatzvereinbarung verfällt das angesparte Kapital bei Tod vor Rentenbeginn. Mit der Vereinbarung einer Hinterbliebenenrente kann der Ehepartner oder ein kindergeldberechtigtes Kind die Rente erhalten. Eine Beitragsrückgewähr ist gegen Aufpreis ebenfalls möglich.
Eine echte Kündigung ist nicht möglich – im Gegensatz zu Riester. Sie können den Vertrag aber jederzeit beitragsfrei stellen. Das angesparte Kapital bleibt erhalten und wird ab Renteneintritt verrentet.
Nachgelagert – wie die gesetzliche Rente. Der Besteuerungsanteil hängt vom Renteneintrittsjahr ab. Da im Ruhestand der persönliche Steuersatz meist niedriger ist als im aktiven Berufsleben, lohnt sich der Steuerstundungseffekt häufig.

Wichtig zu wissen

  • Keine Kapitalauszahlung. Nur lebenslange Rente, kein Auszahlplan möglich.
  • Nicht beleihbar / nicht pfändbar. Bietet Insolvenzschutz – wichtig für Selbstständige.
  • Hinterbliebenenschutz extra. Ohne Zusatzbaustein im Todesfall keine Auszahlung.
  • Steuerlicher Hebel maximieren. Sonderzahlungen am Jahresende können die Steuerlast spürbar senken.
  • Kosten und Garantie prüfen. Klassische vs. fondsgebundene Tarife unterscheiden sich erheblich.

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