Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Der Staat unterstützt Sie auf drei Wegen: durch direkte Zulagen, durch einen möglichen Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung und – speziell für junge Sparer – durch einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus.
Förderungsberechtigt sind insbesondere Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Soldaten und Empfänger bestimmter Lohnersatzleistungen. Mittelbar berechtigt sind Ehepartner, deren Partner unmittelbar förderberechtigt ist und einen Riester-Vertrag besitzt.
Für die volle Förderung müssen Sie jährlich vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen – einschließlich der staatlichen Zulagen. Mindestbeitrag: 60 Euro pro Jahr (Sockelbetrag). In der Auszahlungsphase ist die Rente voll steuerpflichtig.
Voraussetzungen
Um die volle Förderung der Riester-Rente zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Förderberechtigt: Unmittelbar: Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Soldaten, ALG-I- und Krankengeldempfänger. Mittelbar: Ehepartner unmittelbar Berechtigter.
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Wohnsitz im EWR: Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums haben.
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Zertifizierter Vertrag: Nur staatlich zertifizierte Verträge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) sind förderfähig.
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4 % Eigenbeitrag: Für die volle Zulage müssen Eigenbeitrag und Zulage zusammen 4 % des Vorjahres-Bruttos ausmachen, mindestens 60 € jährlich (Sockelbetrag).
Höhe der Rente
Die staatliche Förderung der Riester-Rente besteht aus mehreren Bausteinen, die sich teils kombinieren lassen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von Ihrer Lebenssituation – insbesondere von Kinderzahl und Einkommen – ab.
Förderung = Grundzulage + Kinderzulagen + ggf. Sonderausgabenabzug
Grundzulage: 175 € pro Jahr – für jeden förderberechtigten Vertragsinhaber.
Kinderzulage: 300 € pro Jahr und Kind (Geburtsjahr ab 2008), 185 € für früher geborene Kinder. Vorausgesetzt, das Kind ist kindergeldberechtigt.
Berufseinsteiger-Bonus: 200 € einmalig, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird.
Sonderausgabenabzug: Bis zu 2.100 € jährlich (bei Ehepaaren ggf. doppelt) absetzbar – das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Zulage oder Steuerabzug).
Beispielrechnung
Familie Schulz, zwei Kinder (geboren 2010 und 2014), Bruttoeinkommen 45.000 €. Mindesteigenbeitrag: 4 % × 45.000 € = 1.800 € minus 175 € Grundzulage minus 2 × 300 € Kinderzulage = 725 € Eigenbeitrag. Dafür gibt es 775 € Zulage pro Jahr – eine staatliche Förderung von über 50 % des Eigenbeitrags.
Antragstellung
Einen Riester-Vertrag schließen Sie direkt bei einem zertifizierten Anbieter – etwa einer Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft. Den Antrag auf Zulage stellen Sie nicht selbst, sondern über Ihren Anbieter.
Anbieter wählen
Vergleichen Sie Kosten und Vertragsbedingungen unterschiedlicher Anbieter – Riester gibt es als Versicherung, Banksparplan oder Fondsprodukt.
Vertrag abschließen
Ihr Anbieter beantragt die staatlichen Zulagen direkt bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Dauerzulageantrag
Setzen Sie diesen einmal – dann werden Ihre Zulagen automatisch jedes Jahr beantragt, ohne dass Sie aktiv werden müssen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Sozialversicherungsnummer
- Steuer-Identifikationsnummer (auch für Kinder)
- Letzter Einkommensteuerbescheid
- Geburtsurkunden der Kinder
- Bankverbindung
Häufige Fragen zur Riester-Rente
Wichtig zu wissen
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Volle nachgelagerte Besteuerung. Die Auszahlung ist vollständig steuerpflichtig.
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Geringe Flexibilität. Maximal 30 % als Einmalauszahlung, der Rest als lebenslange Rente.
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Kosten beachten. Die Verwaltungskosten unterscheiden sich erheblich zwischen den Anbietern.
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Dauerzulageantrag stellen. Einmaliger Schritt, der die jährliche Zulage automatisch sichert.
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Vergleich zur freien Vorsorge. Bei kinderlosen Gutverdienern ist ein ETF-Sparplan oft attraktiver.