Bei gesundheitlicher Einschränkung

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente sichert Sie ab, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Sie unterscheidet sich grundlegend von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und ist an strenge medizinische Voraussetzungen geknüpft.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft erheblich eingeschränkt ist. Sie soll den Lebensunterhalt sichern, wenn Krankheit oder Unfall eine normale Erwerbstätigkeit unmöglich machen.

Das Gesetz unterscheidet zwei Stufen: Volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig sind. Teilweise Erwerbsminderungsrente gibt es bei einer Leistungsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden täglich.

Wichtig: Maßgeblich ist nicht Ihr bisheriger Beruf, sondern jede zumutbare Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das unterscheidet die EM-Rente fundamental von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf den konkret ausgeübten Beruf abstellt. Beide Absicherungen ergänzen sich daher sinnvoll.

Voraussetzungen

Um eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Allgemeine Wartezeit: 5 Jahre Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Versicherungsrechtliche Voraussetzung: In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge.
  • Medizinische Voraussetzung: Dauerhafte gesundheitliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit – nachgewiesen durch ärztliche Gutachten der Rentenversicherung.
  • Reha vor Rente: Vor Bewilligung der EM-Rente wird grundsätzlich geprüft, ob durch Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.

Höhe der Rente

Die EM-Rente wird grundsätzlich nach der gesetzlichen Rentenformel berechnet. Besonderheit: Sie erhalten eine sogenannte Zurechnungszeit – so, als hätten Sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet.

Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Zurechnungszeit: Die Rente wird so berechnet, als hätten Sie bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze weitere Beiträge geleistet – auf Basis Ihres bisherigen Durchschnittsverdienstes.

Rentenartfaktor: Volle EM-Rente: 1,0 (wie Altersrente). Teilweise EM-Rente: 0,5 (also nur die halbe Höhe).

Abschläge: Bei Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr (für Jüngere entsprechend später) gelten Abschläge von 0,3 % pro Monat, maximal 10,8 %.

Befristung: EM-Renten werden meist auf maximal drei Jahre befristet, danach erfolgt eine erneute medizinische Prüfung.

Beispielrechnung

Herr Becker, 50 Jahre alt, wird durch einen Herzinfarkt voll erwerbsgemindert. Er hat bislang 30 Entgeltpunkte gesammelt. Durch die Zurechnungszeit bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre) werden ihm weitere etwa 17 EP gutgeschrieben. Bei einem Rentenwert von ca. 40 € und vollen Abschlägen von 10,8 % ergibt sich eine Bruttorente von rund 1.677 € pro Monat.

Antragstellung

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente sollten Sie zeitnah nach Eintritt der Erwerbsminderung stellen – die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate.

1

Ärztliche Befunde sammeln

Halten Sie alle relevanten Diagnosen, Befundberichte und Reha-Bescheide bereit.

2

Antrag einreichen

Mit dem Formular R0100 bei der Deutschen Rentenversicherung – persönlich, postalisch oder online.

3

Gutachten & Bescheid

Die DRV holt eigene medizinische Gutachten ein und stellt anschließend den Bescheid aus. Gegen eine Ablehnung können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Sozialversicherungsnummer
  • Ärztliche Befundberichte und Diagnosen
  • Reha-Bescheide und Krankenhausentlassungsberichte
  • Versicherungsverlauf der DRV
  • Krankenkassenbescheinigung

Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung und stellt darauf ab, ob Sie noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten können. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen bewertet, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können. Die staatliche EM-Rente fällt meist deutlich niedriger aus – eine private BU als Ergänzung ist daher sehr empfehlenswert.
In der Regel wird die Rente zunächst auf maximal drei Jahre befristet. Eine Verlängerung ist möglich, ebenso eine sogenannte Dauerrente, wenn unwahrscheinlich ist, dass sich die Erwerbsfähigkeit bessert. Spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die EM-Rente in eine Altersrente umgewandelt.
Sie können innerhalb eines Monats nach Bescheidzustellung Widerspruch einlegen. Dabei lohnt sich anwaltliche oder fachkundige Unterstützung – viele Anträge werden im Widerspruchs- oder Klageverfahren doch noch bewilligt.
Ja, allerdings nur eingeschränkt. Es gelten Hinzuverdienstgrenzen, die jährlich angepasst werden – sie liegen deutlich über dem Grundsicherungsniveau, sind aber deutlich niedriger als bei der Altersrente. Bei Überschreiten wird die Rente gekürzt oder fällt ganz weg.
Wie die Altersrente: nachgelagerte Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil des Renteneintrittsjahres. Da EM-Renten meist niedriger sind und Bezieher oft keine weiteren Einkünfte haben, fällt die Steuerlast häufig moderat aus.

Wichtig zu wissen

  • Antrag früh stellen. Die Bearbeitung dauert oft 3 bis 6 Monate – frühzeitiges Handeln sichert die Liquidität.
  • Widerspruch einlegen. Bei Ablehnung haben Sie nur einen Monat Zeit für den Widerspruch.
  • Reha vor Rente. Die DRV prüft zuerst, ob eine Rehabilitation Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann.
  • Befristung ist die Regel. Rechnen Sie damit, dass Ihre EM-Rente zunächst auf drei Jahre begrenzt wird.
  • Private BU als Ergänzung. Die staatliche EM-Rente reicht selten zum gewohnten Lebensstandard – eine zusätzliche BU-Versicherung ist meist sinnvoll.

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